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BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 58.69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des letztinstanzlichen Tatsachengerichts - Freistellung vom Wehrdienst bei Verpflichtung zu einem mindestens zehnjährigen Dienst im Katastrophenschutz - Ungeprüfte Verwertung einer innerbehördlichen ...
- Wolters Kluwer
Klage gegen den Einberufungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 11.04.1969 - 10 K 809/69
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 58.69
Papierfundstellen
- NJW 1970, 676
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 98.68
Einberufung zur Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Nichterfüllung der …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 58.69
Materiellrechtlich stimmt, das Verwaltungsgericht mit dieser Urteilsbegründung überein mit dem Urteil des beschließenden Senats vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 98.68 - eine Abschrift dieses Urteils, das noch nicht veröffentlicht ist, wird diesem Beschluß als Anlage beigefügt.
- BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70
Berufung eines rechtmäßig einberufenen Wehrpflichtigen auf nachträglich …
Zu dieser besonderen Wehrdienstausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 und im Anschluß daran in seinem Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 § 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676) folgendes grundsätzlich dargelegt: Sie dient dem Interesse des Katastrophenschutzes; dem Wehrpflichtigen wird es aber ermöglicht, sich gegen einen unter Nichtbeachtung der Wehrdienstausnahme ergehenden Einberufungsbescheid zur Wehr zu setzen.Die Gründe des Urteils BVerwG VIII C 58.69 lassen aber erkennen, daß dieser Zeitpunkt gemeint war.
Die in § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG vorgesehene Zustimmung der zuständigen Behörde stellt - wie im Urteil BVerwG VIII C 58.69 dargelegt worden ist - einen rechtsgestaltenden Hoheitsakt dar, durch den, wenn alle sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die Wehrdienstausnahme ausgelöst wird.
- BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 59.70
Zustimmung der zuständigen Behörde im Zeitpunkt der Zustellung des …
Zu dieser besonderen Wehrdienstausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 und im Anschluß daran in seinem Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 §. 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676) folgendes grundsätzlich dargelegt: Sie dient dem Interesse des Katastrophenschutzes; dem Wehrpflichtigen wird es aber ermöglicht, sich gegen einen unter Nichtbeachtung der Wehrdienstausnahme ergehenden Einberufungsbescheid zur Wehr zu setzen.In dem schon genannten Urteil BVerwG VIII C 58.69 wird der Zweck, der Zustimmung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG dahin bestimmt, daß die für den Katastrophenschutz im Einzelfall zuständige Behörde damit den Personalbedarf der ihrer Aufsicht unterstellten Organisation bestätigt.
Die Zustimmung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG ist ein Verwaltungsakt eigener Art (vgl. das bereits erwähnte Urteil BVerwG VIII C 58.69), der dadurch gekennzeichnet ist, daß er die gesetzlich geregelte Wehrdienstausnahme auslöst, der aber nicht einen bestimmten Adressaten hat; die Zustimmung wird weder dem Wehrpflichtigen noch der Wehrersatzbehörde gegenüber erklärt; das letztere folgt schon daraus, daß eine "Anzeige", wie sie in § 13 a Abs. 3 WpflG vorgeschrieben wird, nicht vorgesehen ist.
- BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 58.70
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Zustimmung der zuständigen Behörde …
Zu dieser besonderen Wehrdienstausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 und im Anschluß daran in seinem Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 § 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676) folgendes grundsätzlich dargelegt: Sie dient dem Interesse des Katastrophenschutzes; dem Wehrpflichtigen wird es aber ermöglicht, sich gegen einen unter Nichtbeachtung der Wehrdienstausnahme ergehenden Einberufungsbescheid zur Wehr zu setzen.In dem schon genannten Urteil BVerwG VIII C 58.69 wird der Zweck der Zustimmung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG dahin bestimmt, daß die für den Katastrophenschutz im Einzelfall zuständige Behörde damit den Personalbedarf der ihrer Aufsicht unterstellten Organisation bestätigt.
Die Zustimmung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG ist ein Verwaltungsakt eigener Art (vgl. das bereits erwähnte Urteil BVerwG VIII C 58.69), der dadurch gekennzeichnet ist, daß er die gesetzlich geregelte Wehrdienstausnahme auslöst, der aber nicht einen bestimmten Adressaten hat; die Zustimmung wird weder dem Wehrpflichtigen noch der Wehrersatzbehörde gegenüber erklärt; das letztere folgt schon daraus, daß eine "Anzeige", wie sie in § 13 a Abs. 5 WpflG vorgeschrieben wird, nicht vorgesehen ist.
- BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 158.69 Zu dieser besonderen Wehrdienstausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 und im Anschluß daran in seinem Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 440.0 § 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676) folgendes grundsätzlich dargelegt: Sie dient dem Interesse des Katastrophenschutzes; dem Wehrpflichtigen wird, es aber ermöglicht, sich gegen einen unter Nichtbeachtung der Wehrdienstausnahme ergehenden Einberufungsbescheid zur Wehr, zu setzen.
Die Gründe des Urteils BVerwG VIII C 58.69 lassen aber erkennen, daß dieser Zeitpunkt gemeint war.
- BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 51.70
Abhängigkeit der Wirksamkeit der Wehrdienstausnahme von der Zustimmung der …
Zu dieser besonderen Wehrdienstausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 und im Anschluß daran in seinem Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 § 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676) folgendes grundsätzlich dargelegt: Sie dient dem Interesse des Katastrophenschutzes; dem Wehrpflichtigen wird es aber ermöglicht, sich gegen einen unter Nichtbeachtung der Wehrdienstausnahme ergehenden Einberufungsbescheid zur Wehr zu setzen.Wenn nichts anderes bestimmt ist, sind, wie im Urteil BVerwG VIII C 58.69 dargelegt worden ist, die kreisfreien Städte und Landkreise zuständig.
- BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 6.76
Wehrdienstausnahme - Helfer im Katastrophenschutz - Wehrpflichtiger - Besondere …
Demgegenüber ist die Zustimmung der behördliche Hoheitsakt, mit dem die zuständige Katastrophenschutzbehörde zur Durchsetzung des Personalbedarfs des Katastrophenschutzes tätig wird (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - [Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 7]). - BVerwG, 06.10.1998 - 6 C 11.98
Mitwirkung im Katastrophenschutz; Erlöschen der Pflicht zur Ableistung des …
Eine vor diesem Zeitpunkt ergangene Einberufung bleibt dagegen rechtmäßig (vgl. Urteil vom 28. November 1968 - BVerwG 8 C 143.67 - BVerwGE 31, 94, 108; Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG 8 C 98.68 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 6 S. 31 f.; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 58.69 - a.a.O. Nr. 7 S. 34;… Urteil vom 14. Januar 1971 - BVerwG 8 C 98.70 - a.a.O. Nr. 8 S. 41). - BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 45.76
Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund der …
Die beiden Vorschriften schaffen für den Wehrpflichtigen, der von der Bundeswehr ebenso benötigt wird wie im Zivilschutz oder Katastrophenschutz, eine Wehrdienstausnahme (Urteile vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 98.68 - [BVerwGE 32, 57 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 6], vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 7] …und vom 14. Januar 1971 - BVerwG VIII C 98.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8] und BVerwG VIII C 158.69 [BVerwGE 37, 89]). - BVerwG, 12.10.1977 - 8 ER 205.77 DemUrteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 7) und weiteren Entscheidungen (z.B. BVerwGE 37, 89;Urteile vom 14. Januar 1971 - BVerwG VIII C 59.70 - und vom 3. August 1977 - w.o. -) sind nur Ausführungen zu Rechtsnatur und Zweck der Wehrdienstausnahme nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSG (§ 13 a Abs. 1 Satz 1 WPflG) und dazu zu entnehmen, daß sich der Wehrpflichtige gegen einen Einberufungsbescheid mit der Begründung zur Wehr setzen kann, dieser sei wegen Nichtbeachtung der bestehenden Wehrdienstausnahme rechtswidrig.
- BVerwG, 07.12.1970 - VIII C 98.70
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Verspäteter Zugang der Zustimmung …
Materiellrechtlich steht das Urteil des Verwaltungsgerichts in Übereinstimmung mit dem schon in ihm erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 32, 57 und mit dem später ergangenen Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 § 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676). - BVerwG, 04.11.1970 - VIII B 59.70
Begründete Nichtzulassungsbeschwerde in Wehrpflichtsachen wegen einer ungeklärten …
- BVerwG, 16.02.1970 - VIII B 91.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "zuständigen …